Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Marcel Lindwurm, Am Birkengrund 17, 15526 Bad Saarow (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Nutzung der Software „Empfehlungsmotor“ einschließlich der damit verbundenen Redaktions-, Begleit- und Beratungsleistungen.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Annahme des Angebots versichert der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausdrücklich von der Inanspruchnahme ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss, Testphase
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit Absenden des Registrierungs- oder Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt durch Zugang einer Bestätigung des Anbieters per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs zustande.
(3) Testphase. Der Anbieter stellt neuen Kunden eine kostenfreie Testphase von 14 Tagen mit vollem Funktionsumfang bereit. Für die Testphase ist kein Zahlungsmittel erforderlich. Sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über; der Kunde entscheidet nach Ablauf aktiv. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Empfehlungsmotor wird als Software zur Nutzung über das Internet bereitgestellt (Software as a Service). Der Leistungsumfang richtet sich nach der gebuchten Stufe:
- Motor und Motor Pro — reine Softwareleistungen ohne persönliche Mitwirkung des Anbieters.
- System — zusätzlich eine wöchentliche redaktionelle Durchsicht der Kurzvorstellung durch einen Menschen sowie Gruppenformate.
- Champion — zusätzlich ein monatlicher Einzeltermin mit dem Anbieter. Die Zahl der Plätze ist auf zehn begrenzt.
- Sprint — ein einmalig vergüteter, zwölfwöchiger begleiteter Einstieg; die Stufe Motor Pro ist während dieser zwölf Wochen enthalten.
(2) Die jeweils gültige Leistungsbeschreibung der Stufen ergibt sich aus der Preisübersicht im Buchungsprozess. Der Anbieter darf den Funktionsumfang weiterentwickeln, solange der vertraglich geschuldete Kern erhalten bleibt.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er schuldet eine fachgerechte Durchführung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg — insbesondere keine bestimmte Zahl an Empfehlungen, Terminen oder Abschlüssen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(5) Verfügbarkeit. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst durchgehende Erreichbarkeit der Software. Hiervon ausgenommen sind Zeiten für Wartung, Updates und Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.
§ 4 Zusagen des Anbieters
(1) Liefergarantie. Die Kurzvorstellung der Folgewoche steht dem Kunden jeden Freitag bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Unterbleibt dies aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, ist das Entgelt für den betreffenden Kalendermonat nicht geschuldet; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Eine Anzeige durch den Kunden genügt formlos; eine Frist besteht dafür nicht.
(2) Sprint-Zusage. Erhält der Kunde während der zwölf Sprint-Wochen nicht mehr Empfehlungen als in den zwölf Wochen davor, erstattet der Anbieter den Sprint-Preis. Maßgeblich sind die vom Kunden selbst in der Anwendung erfassten Zahlen beider Zeiträume. Voraussetzung ist, dass der Kunde die vereinbarten Termine wahrgenommen und seine Aktivitäten durchgehend erfasst hat. Der Anspruch ist binnen vier Wochen nach Ende des Sprints geltend zu machen.
(3) Exklusivität. Ab der Stufe System sperrt der Anbieter das Fachgebiet des Kunden für dessen Region, solange das Abonnement besteht. Die Sperre entfällt mit Vertragsende. In den Stufen Motor und Motor Pro besteht kein reservierter Platz.
§ 5 Preise, Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die im Buchungsprozess angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht abweichend ausgewiesen.
(2) Abonnemententgelte werden im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode fällig. Bei jährlicher Zahlweise gilt der im Buchungsprozess ausgewiesene Jahrespreis. Sonstige Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Nach erfolgloser Mahnung darf der Anbieter den Zugang bis zum Ausgleich sperren.
(4) Preisanpassungen für laufende Abonnements kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde darf in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und ist bei monatlicher Zahlweise zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar, bei jährlicher Zahlweise zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Die Kündigung erfolgt über die Anwendung oder formlos per E-Mail an info@zentrum-umsetzung.de.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Der Kunde ist für den rechtzeitigen Export seiner Daten selbst verantwortlich. Für Speicherdauer und Löschung gelten die Angaben in der Datenschutzerklärung; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Sprint ist ein Vertrag über eine feste Dauer von zwölf Wochen und endet mit deren Ablauf.
§ 7 Ausschluss des Widerrufsrechts
Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) geschlossen wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die §§ 312g, 355 BGB finden keine Anwendung.
§ 8 Terminvereinbarungen und Absagen
(1) Für persönlich vereinbarte Termine (insbesondere Einzeltermine der Stufe Champion sowie Kickoff und Zwischentermine des Sprints) gilt, sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde:
- Absage bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfreie Verlegung.
- Absage danach oder Nichterscheinen: Der Termin gilt als erbracht; ein Nachholanspruch besteht nicht.
(2) Der Anbieter kann Gruppenformate bei Krankheit oder höherer Gewalt verschieben. Einzeltermine, die der Anbieter absagt, werden nachgeholt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderliche Hard- und Software selbst bereit (insbesondere Endgerät, aktueller Browser, Mikrofon, stabile Internetverbindung).
(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Ein Konto ist für eine natürliche Person bestimmt.
(3) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingegebenen Inhalte — insbesondere Kundenfälle, Zitate und Kontaktdaten Dritter — rechtmäßig erhoben wurden und er zu ihrer Verwendung berechtigt ist.
(4) Aufzeichnungen. Nutzt der Kunde die Aufzeichnungsfunktion für Gespräche, holt er vorab die Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer ein. Das Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung ist nach § 201 StGB strafbar. Die Anwendung erzwingt die Bestätigung technisch; die Verantwortung für die tatsächlich erteilte Einwilligung trägt der Kunde.
(5) Der Kunde prüft die von der Software erzeugten Texte vor ihrer Verwendung auf inhaltliche Richtigkeit. Er verwendet keine Angaben, die er nicht belegen kann.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für eigene betriebliche Zwecke.
(2) Sämtliche überlassenen Inhalte — Vorlagen, Skripte, Dokumentationen, Aufzeichnungen von Gruppenformaten — sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung, insbesondere zur Weiterveräußerung, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(3) An den für den Kunden erzeugten Texten — insbesondere Kurzvorstellungen, Gesprächsvorbereitungen und Präsentationsentwürfen — erhält der Kunde die uneingeschränkten und zeitlich unbefristeten Nutzungsrechte. Diese bleiben auch nach Vertragsende bestehen.
(4) Der Kunde gestattet dem Anbieter, die Inhalte des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten. Eine Nutzung zum Training eigener oder fremder KI-Modelle findet nicht statt.
§ 11 Einsatz künstlicher Intelligenz
Die Software erzeugt Texte und Auswertungen mithilfe generativer KI-Modelle. Die Ergebnisse sind Entwürfe und können unzutreffend sein. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Einzelfall. Der Anbieter kennzeichnet die betroffenen Funktionen in der Anwendung und beschreibt sie in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Anwendung der vermittelten Inhalte.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung entstanden wäre.
§ 13 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich bezeichneten Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende für die Dauer von drei Jahren fort. Für Gruppenformate gilt: Was dort besprochen wird, bleibt im Raum.
§ 14 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung. Soweit der Kunde Daten Dritter in die Anwendung einträgt, ist er dafür Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird bei Vertragsbeginn geschlossen und auf Anfrage jederzeit bereitgestellt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.